Informationen für Eltern
Herzlich Willkommen!
Hier finden Sie zur gegebenen Zeit alle relevanten Informationen zur Anmeldung Ihres Kindes an unserer Schule.

Wir brauchen einander – unsere mitwirkenden Organe
Elternsprecher
Klasse | Klassenelternsprecher | Stellvertreter |
5a | Herr Woboda | folgt |
5b | Herr Schreiner | Frau Großer |
6a | Frau Kühnl | Frau Rebentisch |
6b | Frau Neubert | Frau Buchardt-Winter |
7a | Herr Weber | Herr Weber (kein Schreibfehler ;)) |
7b | Frau Edhofer | Frau Mey |
7c | Frau Berger | Frau Gebelein |
8a | Frau Schreiter | Frau Bochmann |
8b | Frau Spranger | Frau Schwieger |
9a | Frau Woboda | Frau Seidel |
10a | Frau Harzer | Frau Bernhardt |
10b | Frau Schardt | Frau Ose |
Klassensprecher
Klasse | Klassensprecher | Stellvertreter |
5a | John Baer | Maxi Brendel |
5b | Lara Neuber | Nike Hähnel |
6a | Nils Böhm | Malia Sillack |
6b | Lina Heinl | Luisa Künnecke |
7a | Enie Schöne | Fiona Rabsahl |
7b | Felice Hoffmann | Celina Kabitzke |
7c | Phineas Labuhn | Laura Stoll |
8a | Fynn Kahle | Nelly Bochmann |
8b | Luna Wiersig | Dean Schwieger |
9a | Finn Ettelt | Luise Gebelein |
10a | Leonie Schürer | Maurice Schiek |
10b | Willi Ruppert | Malik Herrmann |
Schulkonferenz und Lehrerrat
Schulkonferenz
7a | Hr. Weber | Vorsitzender Elternvertretung |
7b | Fr. Edhofer | Mitglied Elternrat |
8a | Fr. Schreiter | Mitglied Elternrat |
8b | Fr. Spranger | Mitglied Elternrat |
7a |
Enie Schöne | Mitglied Schülerrat |
8a |
Fynn Kahle | Mitglied Schülerrat |
9a | Luise Gebelein | Vositzende Schülerrat |
10b | Willi Ruppert | Mitglied Schülerrat |
Lehrerrat
Herr Schierig
Frau Lasch
Frau Steiert
Frau Hocher
Wichtige organisatorische Hinweise
Anmeldung der zukünftigen Fünftklässler
Antrag auf Freistellung
Sollte es einen berechtigten Grund für eine Freistellung von der Schule geben, können Sie sich hier den Antrag herunterladen. Auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten kann ein Schüler vom Klassenlehrer (maximal 2 Tage) bzw. vom Schulleiter beurlaubt werden.
⇓ Antrag auf Beurlaubung oder Freistellung
Bitte geben Sie den Antrag ausgefüllt und unterschrieben rechtzeitig beim Klassenleiter oder der Schulleitung ab.
Belehrung Sportunterricht (Stand: August 2020)
- Alle Schüler warten vor dem Turnhalleneingang, bis der Sportlehrer sie einlässt.
Ist in der großen Pause Hofpause, stellen die Schüler ihre Taschen im Vorraum der Turnhalle ab und verlassen den Turnhallengang (Einlass beim ersten Vorklingeln).
- Jeder Schüler hat ordnungsgemäße Sportkleidung für Turnhalle und Sportplatz, ebenso Wechselschuhe (helle, abriebfeste Sohle).
Nicht sportgerechte Sachen sind:
- Straßenschuhe, Jeanssachen, Stricksachen u.Ä.
- bauchfreie Tops, Spagettiträgertops (Ausschnitt!!), Neckholders
- Das Tragen von Schmuck ist verboten. Dazu zählen auch „gefährliche“ (überlang, spitz) Fingernägel. Große Ohrlöcher sind mit Silikonpfropfen zu verschließen. Achtung, es geht um die Vermeidung von Verletzungen Ihrer Kinder, von Mitschülern oder Lehrern!
Die Aufbewahrung erfolgt eigenverantwortlich (betrifft auch Handys, Wertgegenstände), Schule und Stadt übernehmen keine Haftung.
- Ordnung in Umkleideräumen, Waschräumen, Toiletten!
- Türen sachgemäß nutzen (Klinken benutzen, nicht zuschlagen u. Ä.)
- Ranzen unter die Fenster, Sachen an Haken und auf Bänke
- Wasserhähne funktionieren über kurzen Druck
- Sofortige Meldung entstandener oder „entdeckter“ Schäden!
- Eltern haften für ihre Kinder bei mutwilliger Sachbeschädigung
- Einteilung Umkleidekabinen
- Maske bleibt in Kabine auf; in TH ohne Maske
- Abstand einhalten
- Das Bedienen der Vorhänge in der Turnhalle ist nur den Sportlehrern oder von ihnen beauftragten Schülern gestattet.
- Benutzung der Notfalltür im Turnhallengang nur im Notfall durch den Lehrer oder beauftragte Personen (Alarm, Feuer…).
- Nutzung von Sportgeräten erfolgt nur unter Aufsicht der Lehrer!
- Sportbefreiung darf erteilen:
- Erziehungsberechtigte für eine Stunde (schriftlich), Hausarzt bis 4 Wo.
- Dauerattest über den jugendärztlichen Dienst (Infos über Sportlehrer)
Sportbefreite Schüler erscheinen zum Unterricht und werden als Helfer eingesetzt. Von Randstunden können die Schüler nur mit einer schriftlichen Entschuldigung durch die Eltern befreit werden.
- Ordnungsmaßnahmen
- bei mehrmaligem Vergessen der Sportsachen (ab 2. Mal) und bei verschlafenen ersten Stunden bekommt der Schüler einen Nachholetermin für den versäumten Sport mitgeteilt
- bei Verweigerung des Ablegens von Schmuck (ebenso Fingernägel) wird ebenfalls die Note 6 erteilt und ein Nachholetermin mitgeteilt
- nicht wahrgenommene Nachtermine führen zur Note 6
- in jedem Halbjahr Erteilung einer Einstellungsnote (Übungsfleiß, Teamgeist, Fairness, Ehrlichkeit…)
Das Sportlehrerteam
Hausordnung
Die Zugehörigkeit zur Schulgemeinschaft der Oberschule Lugau verpflichtet. Jeder Schüler sollte sich deshalb innerhalb und außerhalb der Schule so verhalten, dass es dem Ansehen der Schule dient. Höflichkeit und gegenseitige Rücksichtnahme sind Bedingungen für eine gute Zusammenarbeit.
Wir beachten folgende Regeln:
- Bei Betreten des Schulhauses werden die Kleidungsstücke an die dafür vorgesehenen Garderobenhaken gebracht. Dort verbleiben sie bis nach der letzten Unterrichtsstunde.
- Kopfbedeckungen werden im Haus abgenommen. Auf angemessene Kleidung ist zu achten.
- Während der Unterrichts- und Pausenzeiten ist die private Nutzung von Handys nicht gestattet. Bild- und Tonaufnahmen sind ausdrücklich untersagt. Smartwatches müssen im Unterricht abgelegt werden (Schultasche). Bei Verstoß gegen diese Regel wird das Handy eingezogen und kann vom Schüler nach dem Unterricht im Sekretariat abgeholt werden. Im Wiederholungsfall wird es nur einem Erziehungsberechtigten ausgehändigt.
- Jeder achtet das Eigentum der Schule und seiner Mitschüler. Für vorsätzlich verursachte Schäden sind die Eltern zu vollem Ersatz verpflichtet. Für Wertgegenstände (z.B. Uhren, Schmuck, Handy und Geldbörse) bzw. Dinge, die nicht für den Unterricht benötigt werden, wird keine Haftung übernommen. Auch das Abstellen von Fahrzeugen (Fahrrad, Moped, Motorrad) auf dem Schulgelände erfolgt auf eigene Gefahr. Der Schulträger übernimmt keine Kosten für Sachschäden.
- Vor dem Klingeln befinden sich alle Schüler an ihrem Platz. Die Arbeitsmittel liegen vor Unterrichtsbeginn vollständig bereit. Diszipliniertes Unterrichtsverhalten, aufmerksames Lernen und korrektes Anfertigen der Hausaufgaben sind Grundvoraussetzungen, die jeder Schüler zu erfüllen hat.
- Auf Sauberkeit und Ordnung am Platz, im Unterrichtsraum sowie im Schulhaus und -gelände wird geachtet. Vor dem Verlassen des Unterrichtsraumes wird die Ordnung im Zimmer (Tafelreinigung, Papier unter den Tischen, Papier auf dem Fußboden, Stellung der Tische und Stühle) überprüft. Nach der letzten Unterrichtsstunde werden die Stühle hochgestellt.
- Mit dem Klingelzeichen zur Hofpause gehen alle Schüler sofort nach dem Zimmerwechsel auf den Pausenhof. Bei Abklingeln bleiben alle im Schulgebäude.
- Körperliche Gewalt ist kein Mittel der Auseinandersetzung bei Streitigkeiten.
- Gegenstände jeglicher Art, die die Gesundheit und Sicherheit der Mitschüler gefährden können, sind verboten und werden eingezogen.
- Das Rauchverbot gilt für den gesamten Schul- und schulangrenzenden Bereich (inclusive Bushaltestelle) Das Mitbringen und der Konsum von Alkohol und sonstigen Rauschmitteln sind generell verboten (Jugendschutzgesetz).
- Schulfremden Personen ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände und im Schulgebäude nur nach Anmeldung im Sekretariat gestattet!
- Das eigenmächtige Verlassen des Schulgeländes ist während der planmäßigen Unterrichtszeit und in den Pausen aus versicherungs-technischen Gründen generell verboten.
- Die Fachraumordnungen sind nach Belehrung zum Schuljahresbeginn uneingeschränkt zu befolgen
Bei Zuwiderhandlung ist mit Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen zu rechnen!
Diese Hausordnung wurde am 13.10.2021 von der Schulkonferenz beschlossen und ist für jeden Schüler und Erwachsenen verbindlich.
Schmidt
Schulleiterin
Informationen zu Covid19
Aufgrund der aktuellen Situation möchten wir Ihnen verschiedene Hinweise, Informationen und Formulare zur Verfügung stellen.
Informationen zum Umgang mit LernSax
Unter den jeweiligen Links finden Sie Anleitungen und Hilfestellung zum Thema LernSax.
Krankheit eines Schülers
Sollte ein Schüler nicht am Unterricht teilnehmen können, ist dies der Schule bis 8.00 Uhr mitzuteilen. Diese Information kann telefonisch erfolgen.
Kann das Kind über einen längeren Zeitraum nicht am Unterricht teilnehmen, sollten Sie sich beim jeweiligen Fachlehrer über den versäumten Unterrichtsstoff informieren.
Ausführlichere Informationen zu meldepflichtigen Krankheiten, zu Beurlaubungen bzw. Attesten finden Sie im Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz und im Auszug der Schulbesuchsordnung.
Informationen zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in der Kindertagesbetreuung und in Schulen des Kultusministeriums Sachsen entnehmen Sie bitter hier.
Schließfächer
Seit den Herbstferien steht jedem Schüler ein kostenloses Schließfach zur Verfügung.
Verpflegung
Ab dem 04.10.22 wird vom Stollberger Tafel e.V. jeweils dienstags wieder das Tafelfrühstück angeboten. Anmeldungen müssen verbindlich erfolgen, da die Portionen vorbereitet werden. Nicht abgeholte Lunchpakete können nicht weiterverkauft werden und würden der Entsorgung zugeführt, was der Idee der Tafel komplett widersprechen würde. Deshalb bitte an die Anmeldungen halten. Dankeschön.
Für die Versorgung unserer Schüler mit Mittagessen gibt es aktuell nur eine Möglichkeit:
Essen beim Behindertenverband Lugau:
Die Schüler gehen in den nur wenige Gehminuten entfernten Behindertenverband essen.
Telefon 037295 / 5130
►https://behindertenverband-lkrst.de/kontakt-und-impressum
Aktuelle Informationen finden Sie im Elternbrief des Anbieters.
Schülerbeförderung
Hier finden Sie Informationen zum neuen Bildungsticket des ZVMS und nachfolgend einen Ausschnitt aus einer Mail des RVE, welche dieser uns zur Weiterleitung an Sie zur Verfügung gestellt hat.
Außerdem möchten wir im Namen des BSZ Oelsnitz darum bitten, dass alle Schüler, die nach der 10. Klasse weiterhin zur Schule gehen werden, sich den Antrag für das Bildungsticket auf der Homepage des RVE unter http://www.rve.de/abo ausdrucken und vom BSZ abstempeln lassen (per Post schicken oder vorbei kommen, beides ist möglich), um es im Anschluss an den RVE zu schicken.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
kürzlich hat der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen ein Informationsschreiben mit wichtigen Informationen rund um den Wegfall des SchülerVerbundTickets und die Beantragung des BildungsTickets an alle betroffenen Eltern verschickt. Dieses Schreiben enthielt zudem den Abo-Antrag für das BildungsTicket, welches zahlreiche Schülerinnen und Schüler nun für das neue Schuljahr 2022/2023 benötigen werden.
Da in diesem Zusammenhang bei den Antragstellern sicherlich noch weitere Fragen auftauchen und auch wir als Verkehrsunternehmen eine große Anzahl an eingehenden Abo-Anträgen erwarten, haben wir ein zusätzliches Informations-Schreiben an die Eltern bzw. bisherigen SchülerVerbundTicket-Nutzer verfasst. Dieses Schreiben übersenden wir Ihnen anbei und möchten Sie bitten, dieses (…) an alle Eltern weiterzuleiten.
Wir hoffen dadurch, dass sich bei den Antragstellern viele Fragen im Vorfeld aufklären. Alle wesentlichen Informationen rund um das BildungsTicket, der Abo-Antrag, sowie auch eine Ausfüllhilfe sind auf unserer Webseite unter www.rve.de/abo zu finden. Diese Information können Sie ebenfalls gerne an die Eltern weitergeben.
Sollte es darüber hinaus Fragen geben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir bedanken uns vorab für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Regionalverkehr Erzgebirge GmbH
Regionalverkehr Erzgebirge GmbH Geyersdorfer Straße 32 Telefon: 03733 151-200 |
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Hier finden Sie den Leitfaden zur Beantragung mit wichtigen Informationen zum Bildungsticket.